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Verfahren und Antrag

Non-formale Bildungsakteure aus dem Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung können sich bis zum 15. Februar eines jeden Jahres für das nun-Zertifikat bewerben.

Wir empfehlen die Lektüre der Broschüre "Der nun Wegweiser", eine Rundschau zu Vorgeschichte, Zielen, Inhalten, Formen der nun-Entwicklung und mit vielen Beispielen aus dem nun-Netzwerk.

Eine Zertifizierung ist nur im Bundesland des Antragstellenden möglich. Die Bundesländer verantworten die Umsetzung selbstständig, das Zertifikat gilt aber in allen nun-Ländern.

Im Prozess der Antragstellung stehen Ihnen die nun-Geschäftsstellen mit Rat und Tat zur Seite. In unseren begleitenden Veranstaltungen erhalten Sie hilfreiche Informationen rund um das Verfahren sowie spezifische Unterstützung in der Erstellung eines Leitbildes oder eines Pädagogischen Konzeptes.

 

  1. ANTRAG
    Der Bildungsakteur / die Bildungsakteurin reicht das ausgefüllte Antragsformular mit angehängten Dokumenten (u.a. Leitbild, pädagogisches Konzept) ein und belegt damit, inwieweit er die Qualitätskriterien erfüllt. Die Antragsformulare für Ihr nun-Land finden Sie unten im Downloadbereich.
  2. BESUCH VOR ORT
    Die Prüfgruppe besucht den Antragstellenden / die Antragstellende. Im Sinne einer kollegialen Beratung  führt sie Gespräche mit den verantwortlichen Personen und zuständigen Mitarbeitenden und besichtigt die Einrichtung (falls vorhanden).
    Basierend auf den Ergebnissen verfasst die Prüfgruppe ein Protokoll und, falls notwendig, Handlungsempfehlungen zur Ergänzung bzw. Nachbesserung der Unterlagen.
  3. ZERTIFIZIERUNG
    Auf Grundlage des Prüfungsprotokolls entscheidet die Zertifizierungskommission über die Zertifizierung und spricht eine entsprechende Empfehlung gegenüber den Ministerien oder Behörden des jeweiligen NUN-Landes aus.
  4. ZERTIFIKATSÜBERGABE
    Im Rahmen einer feierlichen Auszeichnungsveranstaltung findet die Zertifikatsübergabe an die erfolgreichen Bildungsanbieter und -anbieterinnen öffentlichkeitswirksam statt. Hiermit wird dem Bildungsträger / der Bildungsträgerin bestätigt, dass er  / sie die nun-Qualitätskriterien für Bildung für nachhaltige Entwicklung erfüllt. Die nächsten fünf Jahre darf er / sie mit dem Zertifikat und der nun-Dachmarke sein / ihr Bildungsangebot bewerben. Des Weiteren wird schriftlich festgehalten, was besonders gut gelungen ist und es werden Empfehlungen aufgeführt, wie sich der / die Bildungsanbietende noch verbessern bzw. weiterentwickeln kann.
  5. SELBSTEVALUATION
    Ein nun-Logbuch zur Qualitätsentwicklung (früher Jahresbericht) dient den Zertifizierten als roter Faden für die Selbstevaluation ihrer Arbeit und zur Reflektion möglicher Weiterentwicklungen. Das Logbuch ist der Geschäftsstelle  jährlich vorzulegen. Dabei sind auch die Evaluationsergebnisse aufzuführen und zu reflektieren. In dem Kurzbericht über den Zwischenstand soll auf die Entwicklungen bezüglich der Empfehlungen eingegangen werden. Die Vorlage des Logbuches ist Voraussetzung für die Re-Zertifizierung.
  6. RE-ZERTIFIZIERUNG
    Das nun-Zertifikat gilt für fünf Jahre. Für eine Re-Zertifizierung müssen Fortschritte nachgewiesen werden – dies gilt vor allem hinsichtlich der Empfehlungen der Zertifizierungskommission.

Hinweis

  • Je nach Bundesland kann die Ausgestaltung der Schritte variieren.

Die Formulare für eine Erstantragstellung, für das Logbuch zur Qualitätsentwicklung (als Muster) und eine Re-Zertifizierung finden Sie zum Download.

Wissenswertes und Formulare aus den nun-Ländern